Learn To Fly Here!UL-Fluglehrer

Der Frühling kommt

Auch wenn es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht so aussieht, aber der Frühling steht vor der Tür.

Untrügliches Zeichen sind die ersten Vogelschwärme.

Im Bild sichtbar ist die aktuelle BIRDTAM Landkarte für Deutschland, die mich spontan zum Schreiben des heutigen Blogs motiviert hat. Der Link dazu sollte in jeder besseren Favoriten-Sammlung abgespeichert sein. Denn auch wenn diese Karte für die meiste Zeit im Jahr weiß bleibt, so herrscht im Frühjahr und Herbst reger Verkehr bis hoch in 5000 Fuß.

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Passieren hin und wieder Bird-Strikes mit einzelnen Vögeln, so stellen ganze Schwärme von Großvogelarten wie Kraniche, Großtrappen oder Gänsen auch für die Airliner eine ernstzunehmende Gefahr dar.

Das Bundesamt für Naturschutz und der DAeC haben in Zusammenarbeit mit den Vogelschutzwarten der Länder die wichtigsten Aircraft-relevant Bird Areas (ABA) identifiziert. Hier online eine Übersicht mit detaillierten Beschreibungstexten. Diese Gebiete sind auch in unseren ICAO Karten wiederzufinden. Und wer aufmerksam die AIP durchgelesen hat, dem wird die Deutschlandkarte im Abschnitt ENR vielleicht noch bekannt sein, wo der Korridor des Kranichzuges von Süd-West nach Nord-Ost gezeigt wird. Im digitalen Gegenstück fehlt diese.

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Trivia am Rande: Auch wenn dank SERA die 2.000 Fuß entfallen sind, so sind diese zumindest noch in diesem Teil der AIP gegenwärtig. Und auch das Bundesamt für Naturschutz kennt auf seiner Website zumindest noch die alte Überland-Sicherheitsmindesthöhe. Es ist selbstverständlich diese Gebiete mit Ihren zahlreichen Seen, Talsperren, breiten oder renaturierten Flussläufen nicht in 500 Fuß zu überfliegen.

Kleiner Test: In welcher Farbe sind diese ABA auf der ICAO Karte markiert? Und was bedeuten die Zahlen? 09-04 zum Beispiel?

Keine Sorge, die Zahlen in der zweiten Zeile geben die Monate des höchsten Riskios an und rein rechtlich haben diese Gebiete keine Relevanz. Praktisch betrachtet kann eine Kollision mit einem mehreren Kilogramm schweren „Fliegerkollegen“ bei Geschwindigkeiten um 200 km/h für beide zu einem letalen Ende führen.

Das OLG Hamm durfte sich einmal mit der juristischen Aufarbeitung eines Vogelschlages beschäftigen (Aktenzeichen 13 U 194/03). Der Halter einer Taube durfte die Kosten für eine zerstörte Turbine hälftig ersetzen. Wer ein wenig schmunzeln mag, darf sich gerne die Urteilsbegründung durchlesen.


Wie schützt man sich?

Man kann sich für die Situation vorbereiten nicht jedoch verhindern. Hat man Glück und kann einen großen Schwarm rechtzeitig sichten, so sollte dieser großräumig umflogen und weiterhin beobachtet werden, bis dieser keinen Vektor mehr hat. Denn Vögel erkennen ein Flugzeug jenseits 100 km/h Reisegeschwindigkeit nicht mehr als Hindernis und können jederzeit einen schnellen Richtungswechsel vornehmen. Sowas wie Ausweichregeln und Vorflugrecht sind diesen Luftteilnehmern leider gänzlich unbekannt.

Um den eigenen Heimatplatz herum kennt man vielleicht noch die Gebiete, wo sich Vogelschwärme bevorzugt sammeln oder einen Zwischenstop einlegen. Auf fremden Plätzen können Flugleiter oder einheimische Piloten möglicherweise den einen oder anderen Tip geben. Diese sollten dann auch ernst genommen werden.

Der beste Schutz jedoch ist es ruhig und besonnen zu bleiben und bereits zuvor vielleicht im Zuge einer UL Fortbildung oder eines Sicherheitstrainings entsprechende Notfall-Maßnahmen geübt zu haben. Denn erst wenn man diese ohne nachzudenken blind - in diesem Zusammenhang leider wortwörtlich gemeint - abspulen kann, bleibt man auf der sicheren Seite.

Vogelschlag


Fliegt bitte safe,
Euer Tomas Jakobs