Learn To Fly Here!UL-Fluglehrer

Verantwortung in Zahlen

Mein heutiger Blogbeitrag möchte anhand eines Falles diese Verantwortung in Zahlen greifbar machen.

Jeder Pilot durchläuft eine fundierte Ausbildung im Umgang mit der hohen Verantwortung als PIC. Und nicht umsonst ist eine
Passagierberechtigung erst nach Lizenzerhalt separat zu machen. Die Basics im Luftrecht sind klar: Wer in eine ED-R einfliegt begeht eine Straftat. Wer seinen Flug nicht vorbereitet begeht eine Fahrlässigkeit und das Trockenfliegen stellt sogar eine grobe Fahrlässigkeit dar. Von 194 Prüfungsfragen im Fach Luftrecht im Fragenkatalog SPL-UL, Stand 2010 behandeln aber nur 11 Fragen das Thema Haftung. Reichen diese zum Wecken einer Awareness und Sensibilität?

Immer wieder werden Unfallberichte in Gesprächen am Flugplatz oder im Internet kontrovers diskutiert und über mögliche Folgen für Piloten und Angehörige spekuliert. Gerade bei BFU Unfallberichten wird häufig übersehen, daß es keine Rechtsgutachten sind. Diese sind nach dem
Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG) geschrieben und haben den alleinigen Zweck, künftige Unfälle oder Störungen zu vermeiden. Und so schlimm sich dieser Umstand für Hinterbliebene mit vielen Fragen anhören mag: Untersuchungsergebnisse ohne besondere Bedeutung für die Flugsicherheit werden gem. Absatz 4, §18 FlUUG sogar nur summarisch wiedergegeben.

Erst vor Gericht werden von den betroffenen Parteien meist zusätzliche Gutachter beauftragt, um ein Verschulden eindeutig festzustellen und Fragen der Haftung und Ansprüche zu klären. Doch selten wird von Medien über Details einer solchen Aufarbeitung berichtet. Zusätzlich erschwerend ist, daß über Jahre oder teilweise auch über Jahrzehnte durch mehrere Instanzen gestritten wird. Der interessierte Pilot erfährt somit leider eher selten über den Ausgang eines Falles.

Einen Fall habe ich unlängst finden können und möchte diesen hier gerne teilen und zum Nachdenken anregen. Es handelt sich um einen Flugunfall vom 23.04.2005. Bitte zuerst den
BFU Unfallbericht 3X030-0/05 lesen bevor dieser Unfall mit dem rechtskräftigen Urteil vom 12.10.2011 des OLG Düsseldorf mit dem Aktenzeichen I-18 U 216/10 verglichen wird.

Der Beklagte wird verurteilt,
1. an die Klägerin zu 1) einen Betrag von 10.000,- € als Schmerzensgeld nebst Zinsen (…) zu zahlen;
2. an die Klägerin zu 1) 28.246,65 € nebst Zinsen (…) zu zahlen;
3. an den Kläger zu 2) zu Händen der Klägerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin 27.794,27 € (…) zu zahlen;
4. an die Klägerin zu 1) beginnend mit dem IV. Quartal 2010 eine vierteljährlich im Voraus zu leistende, am 3. Werktag des Quartals zahlbare Rente zu zahlen, die sich wie folgt bemisst:
01.10.2010 - 31.01.2013: 1.630,38 € pro Quartal
01.02.2013 - 31.01.2019: 1.304,49 € pro Quartal
01.02.2019 - 11.03.2034: 1.250,16 € pro Quartal
12.03.2034 - 11.03.2044: 1.289,67 € pro Quartal (Naturalunterhalt);
5. an den Kläger zu 2) zu Händen der Klägerin zu 1) als gesetzliche Vertreterin zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beginnend mit dem IV. Quartal 2010 eine vierteljährlich im Voraus zu leistende, am 3. Werktag des Quartals zahlbare Rente zu zahlen, die sich wie folgt bemisst:
01.10.2010 - 31.01.2013: 1.655,43 € pro Quartal
01.02.2013 - 31.01.2019: 1.492,50 € pro Quartal
6. an die Kläger 7.529,28 € nebst Zinsen (…) zu zahlen;
7. an die Klägerin zu 1) 304,59 € nebst Zinsen (…) zu zahlen;
8. an die Kläger 3.949,80 € nebst Zinsen (…)

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern jedweden weiteren materiellen oder immateriellen Schaden aus Anlass des Flugunfalls vom 23.04.2005 mit dem Luftfahrzeug des Beklagten S… A……zu ersetzen.


In diesem Sinne, fliegt immer safe!
Tomas Jakobs


UPDATE: Wo die Grenzen der Verantwortung als Flugzeughalter liegen habe ich am 08.01.2016 geschrieben.
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