Änderungen 2019
07.01.19 15:25 Recht | Allgemeines

Ein neues Jahr beginnt und diverse luftrechtliche Änderungen sind oder werden demnächst in Kraft treten.
Bereits seit dem 20.12.2018 gelten neue Air-to-Air Frequenzen (NfL 1-1524-18). Diese lauten 122.540, 122.555 oder 130.430 und dürfen zwischen den beteiligten Luftfahrzeugen mit gültiger Frequenzzuteilung zum Betreiben einer Luftfunkstelle genutzt werden:
Freiballonsport und Verfolgerbetrieb: 122.255 MHz
Segelflug- und Rückholerbetrieb: 123.405 MHz
Fallschirmsprungbetrieb: 126.730 MHz
Luftschifffahrtbetrieb: 134.005 MHz
Ausbildungsbetrieb Flugschulen: 123.465 MHz
Auf den Seiten des Aeroclubs NRW kann man die für NRW relevanten Änderungen einsehen. Aus Sicht der VFR Fliegerei sehr erfreulich ist die Entschärftung des Dreiecks Dortmund-Paderborn-Münster.Bisher kontrollierte Lufträume werden verkleinert (Münster) bzw. in eine TMZ mit Hörbereitschaft (Paderborn) umgewandelt.
https://www.aeroclub-nrw.de/2019/01/07/luftraumstruktur-2019-2/
Ich wünsche Euch ein schönes, neues Jahr 2019
Euer Tomas Jakobs
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