Learn To Fly Here!UL-Fluglehrer

Änderungen 2019

2019changes

Ein neues Jahr beginnt und diverse luftrechtliche Änderungen sind oder werden demnächst in Kraft treten.

Bereits seit dem 20.12.2018 gelten neue Air-to-Air Frequenzen (NfL 1-1524-18). Diese lauten 122.540, 122.555 oder 130.430 und dürfen zwischen den beteiligten Luftfahrzeugen mit gültiger Frequenzzuteilung zum Betreiben einer Luftfunkstelle genutzt werden:

Freiballonsport und Verfolgerbetrieb: 122.255 MHz
Segelflug- und Rückholerbetrieb: 123.405 MHz
Fallschirmsprungbetrieb: 126.730 MHz
Luftschifffahrtbetrieb: 134.005 MHz
Ausbildungsbetrieb Flugschulen: 123.465 MHz

Auf den Seiten des Aeroclubs NRW kann man die für NRW relevanten Änderungen einsehen. Aus Sicht der VFR Fliegerei sehr erfreulich ist die Entschärftung des Dreiecks Dortmund-Paderborn-Münster.Bisher kontrollierte Lufträume werden verkleinert (Münster) bzw. in eine TMZ mit Hörbereitschaft (Paderborn) umgewandelt.

https://www.aeroclub-nrw.de/2019/01/07/luftraumstruktur-2019-2/

Ich wünsche Euch ein schönes, neues Jahr 2019

Euer Tomas Jakobs

Polartour 2018 - Teil X - Ankunft Daheim

Die Polartour ist beendet. Gestern Abend bin ich zufrieden aber sichtbar müde (so wurde es mir gesagt) im Sauerland gelandet. Nicht jedoch ohne zuvor noch einen kurzen Schlenker über Stechow EDUA gemacht zu haben: Kaffeetrinken mit Winni und Janina. Weiterlesen...

Luftraumänderungen 2018

Morgen wird sich zeigen, wer sich im Süden und Süd-Osten vernünftig vorbereitet und ein NOTAM Briefing macht. Denn dann wird für FIS nicht mehr München sondern Langen zuständig sein. Weiterlesen...

Luftraumänderungen 2017

Die neue Saison beginnt mit einer Änderung der Verfahren in TMZ (Transponder Mandandory Zone) Gebieten. Nach bisheriger Regelung musste ein Transponder mitgeführt und auf Code 7000 gerastert sein.Weiterlesen...